Auf Grundlagen des § 1 i.V. mit § 13 SGB VIII unterstützen wir SchülerInnen bei einer gelingenden Lebensgestaltung,
begleiten sie in ihrem Erwachsenwerden und fördern ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.